Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
vom 18. April 1951
mit allen Änderungen

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Präambel

Titel I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Titel II. Die Organe der Gemeinschaft
        Kapitel 1. Die Hohe Behörde
        Kapitel 2. Die Versammlung
        Kapitel 3. Der Rat
        Kapitel 4. Der Gerichtshof
        Kapitel 5.
Der Rechnungshof

Titel III. Wirtschafts- und Sozialbestimmungen
    Kapitel I. Allg. Bestimmungen
    Kapitel II. Finanzbestimmungen
    Kapitel III. Investitionen und    finanzielle Hilfe
    Kapitel IV.
Erzeugung
    Kapitel V. Preise
 
 Kapitel VI. Kartelle und     Zusammenschlüsse
    Kapitel VII.
Beeinträchtigungen der Wettbewerbsbedingungen
    Kapitel VIII. Löhne und Freizügigkeit der Arbeitnehmer
    Kapitel IX. Frachten und Transporte
    Kapitel X.
Handelspolitik

Titel IV. Allgemeine Bestimmungen

Anlagen
    Anlage I.
    Anlage II.
    Anlage III.

Protokolle

a) zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Gemeinschaft
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Protokoll über die Beziehungen zum Europarat

b) zum Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft

Protokoll (Nr. 6)
Protokoll (Nr. 7)
Protokoll (Nr. 8)
Protokoll (Nr. 9)

c) zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der  Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft

Protokoll (Nr. 34)

d) sonstiges

Art. 9 des Amsterdamer Vertrags
(Bestimmungen über gemeinsame Organe)

Briefwechsel zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Saar

Abkommen über die Übergangsbestimmungen

 

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