Anhänge zur Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge

vom 22. Januar 1972
in Kraft getreten am 1. Januar 1973

geändert durch
Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 (ABl. L2/29).

Anhang I.
Liste zu Artikel 29 der Beitrittsakte

Durch Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 wurden im Anhang I. die Bestimmungen nach Maßgabe eines Anhangs zu dem Beschluß vom 1. Januar 1973 geändert.

ist infolge späterer Änderungen oder dem Ersatz der betreffenden Rechtsakte gegenstandslos.

Anhang II.
Liste zu Artikel 30 der Beitrittsakte

Durch Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 wurden im Anhang II. die Bestimmungen bezüglich Norwegens gestrichen.

ist infolge späterer Änderungen oder dem Ersatz der betreffenden Rechtsakte gegenstandslos.

Anhang III.
Liste der Erzeugnisse im Sinne der Artikel 32, 36 und 39 der Beitrittsakte (Euratom)

ist infolge des Ablaufs der Übergangszeit spätestens seit dem 1. Januar 1978 gegenstandslos.

Anhang IV.
Liste der Erzeugnisse im Sinne des Artikels 32 der Beitrittsakte (Erzeugnisse des Commonwealth, die im Vereinigten Königreich Gegenstand vertraglicher Präferenzspannen sind)

ist infolge des Ablaufs der Übergangszeit spätestens seit dem 1. Januar 1978 gegenstandslos.

Anhang V.
Liste zu Artikel 107 der Beitrittsakte

ist infolge des Ablaufs der Übergangszeit spätestens seit dem 1. Januar 1978 gegenstandslos.

Anhang VI.
Liste der Länder im Sinne des Artikels 109 der Beitrittsakte sowie des Protokolls Nr. 22

ist infolge des Ablaufs der Übergangszeit spätestens seit dem 1. Januar 1978 gegenstandslos.

Anhang VII.
Liste zu Artikel 133 der Beitrittsakte

Durch Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 wurden im Anhang VII. die Bestimmungen bezüglich Norwegens gestrichen.

ist infolge des Ablaufs der Übergangszeit spätestens seit dem 1. Januar 1978 gegenstandslos.

Anhang VIII.
Liste zu Artikel 148 Absatz 1 der Beitrittsakte

1. Ausschuß des Europäischen Sozialfonds genannt in Artikel 124 des EWG-Vertrags

2. Beratender Ausschuß für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
eingesetzt durch die Verordnung Nr. 15 vom 16. August 1961 ABl. Nr. 57/1073 vom 26. August 1961
geändert durch:
- Verordnung Nr. 38164iEWG des Rates vom 25. März 1964 ABl. Nr. 621965 vom 17. April 1964
- Verordnung Nr. 1612168iEWG des Rates vom 15. Oktober 1968 ABl. Nr. L 25712 vom 19. Oktober 1968

3. Beratender Ausschuß für die Berufsausbildung
eingesetzt durch den Beschluß Nr. 63/266 EWG des Rates vom 2. April 1963 ABl. Nr. 63/1338 vom 20. April 1963

4. Beratender Ausschuß für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
eingesetzt durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 ABl. Nr. L 149/2 vom 5. Juli 1971

5. Beirat der Versorgungsagentur
eingesetzt durch die Satzung der Agentur vom 6. November 1958 ABl. Nr. 27/534 vom 6. Dezember 1958

ist infolge Zeitablaufs inzwischen gegenstandslos.

Anhang IX.
Liste zu Artikel 148 Absatz 2 der Beitrittsakte

ist infolge Zeitablaufs inzwischen gegenstandslos.

Anhang X.
Liste zu Artikel 150 der Beitrittsakte

Durch Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 wurden im Anhang X. die Bestimmungen bezüglich Norwegens gestrichen.

ist infolge Zeitablaufs spätestens seit dem 1. Januar 1974 gegenstandslos.

Anhang XI.
Liste zu Artikel 152 der Beitrittsakte

Durch Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 wurden im Anhang XI. die Bestimmungen bezüglich Norwegens gestrichen.

ist infolge Zeitablaufs spätestens seit dem 1. Januar 1978 gegenstandslos.


Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II 1972 S. 1241
Europa - Verträge und Gesetze, Bundeszentrale für politische Bildung 1972

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