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Protokoll
über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands

vom 13. Oktober 2004

DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN

SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist:

Einziger Artikel

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sowie die Verträge und Akte zur Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags berühren nicht die Anwendung des Artikels 40.3.3 der irischen Verfassung in Irland.


Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II 2008 S. 1165ff.
Amtsblatt der Europäischen Union
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