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ANHANG I.
LISTE
zu Artikel 32 dieses Vertrags
 
- 1 -
Nummer des Brüsseler Zolltarifschemas 
- 2 -
Warenbezeichnung 
KAPITEL 1  Lebende Tiere
KAPITEL 2  Fleisch und genießbarer Schlachtabfall
KAPITEL 3  Fische, Krebstiere und Weichtiere
KAPITEL 4  Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig
KAPITEL 5 
05.04  Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt 
05.15  Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar 
KAPITEL 6  Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
KAPITEL 7  Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
KAPITEL 8  Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
KAPITEL 9  Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate (Position 09.03)
KAPITEL 10  Getreide
KAPITEL 11  Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Kleber; Inulin
KAPITEL 12  Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
KAPITEL 13 
ex 13.03  Pektin 
KAPITEL 15 
15.01  Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder ausgeschmolzen 
15.02  Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus 
15.03  Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet 
15.04  Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert 
15.07  Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert 
15.12  Tierische und pflanzliche Fette und Öle, gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet 
15.13  Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette 
15.17  Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen 
KAPITEL 16  Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren
KAPITEL 17 
17.01  Rüben- und Rohrzucker, fest 
17.02  Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamelisiert 
17.03  Melassen, auch entfärbt 
17.05 (1) Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich Vanille- und Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem Zusatz von Zucker 
KAPITEL 18 
18.01  Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet 
18.02  Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 
KAPITEL 20  Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen
KAPITEL 22 
22.04  Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht 
22.05  Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen Weintrauben 
22.07  Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke 
ex 22.08 (2)
ex 22.09(3)
Äthylalkohol und Sprit, vergällt und unvergällt, mit einem beliebigen Äthylalkoholgehalt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anhang II des Vertrags aufgeführt sind (ausgenommen Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke, zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen - Essenzen - zur Herstellung von Getränken) 
ex 22.10 (4) Speiseessig 
KAPITEL 23  Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
KAPITEL 24 
24.01  Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle 
KAPITEL 45 
45.01  Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl 
KAPITEL 54 
54.01  Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff) 
KAPITEL 57 
57.01  Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff) 

 

ANHANG II.
Überseeische Länder und Hoheitsgebiete
auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet

- Grönland,

- Neukaledonien und Nebengebiete
- Französisch-Polynesien,
- Französische Süd- und Antarktisgebiete,
- Wallis und Futuna,
- Mayotte,
- Saint-Pierre und Miquelon,

- Aruba
- Niederländische Antillen:
    - Bonaire,
    - Curacao,
    - Saba,
    - Sint Eustatius,
    - Sint Maarten,

- Anguilla,
- Kaimaninseln,
- Falklandinseln,
- Südgeorgien und südliche Sandwichinseln,
- Montserrat,
- Pitcairn,
- St. Helena und Nebengebiete,
- Britisches Antarktis-Territorium,
- Britisches Territorium im Indischen Ozean,
- Turks- und Chaicosinseln,
 -Britische Jungferninseln,
- Bermuda.


Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II. 1992 S.1253; 1994 S. 2022, 1998 S.387, 2001 S. 1667 2003 S. 1410
© 3. März 2001 - 5. April 2007
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