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c) Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft

Protokoll
zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften

vom 7. Februar 1992

in der Fassung des Vertrags von Amsterdam vom 2. Okt. 1997

geändert durch
Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (BGBl. II S. 1038)
 

Durch Artikel 1 Nr. 32 des Protokolls Nr. 1 zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 erhielt  das Protokoll folgenden Titel:

"Protokoll
über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands
"

DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN

SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügt wird:

Der Vertrag über die Europäische Union, die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie die Verträge und Akte zur Änderung oder Ergänzung der genannten Verträge berühren nicht die Anwendung des Artikels 40.3.3 der irischen Verfassung in Irland.

Durch Artikel 1 Nr. 2, 3 und 32 des Protokolls Nr. 1 zum, sowie Artikel 5 des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 wurde das Protokoll wie folgt geändert:
- der letzte Satz der Präambel erhielt folgende Fassung:
"SIND über folgende Bestimmungen übereingekommen, die dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind:"
- die Worte "Der Vertrag über die Europäische Union, die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften" wurden ersetzt durch: "Die Verträge, der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft".

 


Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II. 1992 S.1253; 1994 S. 2022, 1998 S.387, 2001 S. 1667, 2008 S. 1038
Dokument der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
SN 1247/1/01 REV 1 veröffentlicht vom Rat der Europäischen Union
© 3. März 2001 - 25. Dezember 2009
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