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ANHANG I
FORSCHUNGSGEBIET BETREFFEND DIE KERNENERGIE GEMÄSS ARTIKEL 4 DES VERTRAGS

I. Rohstoffe

1. Verfahren für die Schürfung und den Abbau von Lagern, die Grundstoffe enthalten (Uran, Thorium und andere Erzeugnisse, die für die Kernenergie von besonderer Bedeutung sind).

2. Verfahren für die Konzentrierung dieser Stoffe und für die Umwandlung in technisch reine Verbindungen.

3. Verfahren für die Umwandlung dieser technisch reinen Verbindungen in Verbindungen und Metalle nuklearer Qualität.

4. Verfahren für die Umwandlung und die Verarbeitung dieser Verbindungen und Metalle - sowie von reinem oder an diese Verbindungen oder Metalle gebundenem Plutonium, Uran 235 oder 233 - in Brennstoffelemente durch die chemische, keramische oder Hüttenindustrie.

5. Verfahren für den Schutz dieser Brennstoffelemente gegen äußere Korrosions- oder Erosionsfaktoren.

6. Verfahren für die Erzeugung, Reinigung, Verarbeitung und Aufbewahrung betreffend die übrigen besonderen Stoffe auf dem Gebiet der Kernenergie, insbesondere:
a) Moderatoren, wie schweres Wasser, Graphit nuklearer Qualität, Beryllium und Berylliumoxyd,
b) Konstruktionsmaterial, wie (hafniumfreies) Zirkonium, Niobium, Lanthan, Titan, Beryllium und ihre Oxyde, Kohlenstoffverbindungen und andere Verbindungen, die auf dem Gebiet der Kernenergie verwendet werden können,
c) Kühlmittel, wie Helium, organische Thermofluide, Natrium, Natriumkaliumlegierungen, Wismut, Bleiwismutlegierungen.

7. Verfahren für die Isotopentrennung:
a) von Uran,
b) von Stoffen in wägbaren Mengen, die für die Kernenergieerzeugung gebraucht werden können, wie Lithium 6 und 7, Stickstoff 15, Bor 10,
c) von Isotopen, die in kleinen Mengen für Forschungsarbeiten verwendet werden.

II. Angewandte Physik auf dem Gebiet der Kernenergie

1. Angewandte theoretische Physik:
a) Kernreaktionen mit geringer Energie, insbesondere durch Neutronen hervorgerufene Reaktionen,
b) Spaltung,
c) Wechselwirkung von ionisierenden Strahlungen und Photonen mit der Materie,
d) Festkörpertheorie,
e) Untersuchung über die Fusion, insbesondere über das Verhalten eines ionisierten Plasmas unter Einwirkung elektromagnetischer Kräfte und die Thermodynamik außergewöhnlich hoher Temperaturen.

2. Angewandte experimentelle Physik:
a) dieselben Sachgebiete wie unter Ziffer 1,
b) Untersuchung der Eigenschaften der Transurane, die für die Kernenergie von Bedeutung sind.

3. Berechnung der Reaktoren:
a) makroskopische Neutronentheorie,
b) experimentelle Neutronenmessungen: exponentielle und kritische Messungen,
c) thermodynamische Berechnungen und Berechnungen über die Beständigkeit der Stoffe,
d) entsprechende experimentelle Messungen,
e) Kinetik der Reaktoren, Problem der Kontrolle ihres Betriebes und entsprechende Versuche,
f) Berechnungen über den Strahlenschutz und entsprechende Versuche.

III. Physikalische Chemie der Reaktoren

1. Untersuchung der physikalischen und chemischen Strukturänderungen und der Wandlung der technischen Eigenschaften verschiedener Stoffe in den Reaktoren:
a) unter Hitzewirkung,
b) bei Berührung, aufgrund der Art der Stoffe,
c) durch mechanische Wirkung.

2. Untersuchung der Zersetzung und anderer Wirkungen, die durch Bestrahlung hervorgerufen werden:
a) bei den Brennstoffelementen,
b) beim Konstruktionsmaterial und bei den Kühlmitteln,
c) bei den Moderatoren.

3. Analytische Chemie und physikalische Chemie der Reaktorbestandteile.

4. Physikalische Chemie der homogenen Reaktoren: Radiochemie, Korrosion.

IV. Behandlung der radioaktiven Stoffe

1. Verfahren für die Gewinnung von Plutonium und Uran 233 aus bestrahlten Brennstoffen, gegebenenfalls Rückgewinnung von Uran oder Thorium.

2. Chemie und Metallurgie des Plutoniums.

3. Verfahren für Gewinnung und Chemie der anderen Transurane.

4. Verfahren für Gewinnung und Chemie verwertbarer Radioisotope:
a) Spaltprodukte,
b) mittels Bestrahlung gewonnener Radioisotope.

5. Konzentrierung und Aufbewahrung der unbrauchbaren radioaktiven Abfälle.

V. Verwendung der Radioelemente

Als Bestrahlungselemente oder als Spürelemente:
a) in Industrie und Wissenschaft,
b) in Therapie und Biologie,
c) in der Landwirtschaft.

VI. Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der Strahlungen auf Lebewesen

1. Untersuchung über Auffindung und Messung schädlicher Strahlungen.

2. Untersuchung geeigneter Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen sowie der entsprechenden Sicherheitsnormen.

3. Untersuchung über Therapie gegen Strahlenwirkungen.

VII. Ausrüstungen
Untersuchungen über die Herstellung und Verbesserung von besonderen Ausrüstungen für Reaktoren und für sämtliche Forschungs- und industriellen Anlagen, die für die vorstehend erwähnten Forschungen erforderlich sind, z. B.:

1. folgende mechanische Ausrüstungen:
a) Pumpen für besondere Flüssigkeiten,
b) Wärmeaustauscher,
c) Apparate für kernphysikalische Forschung (wie z. B. Selektoren für Neutronengeschwindigkeiten),
d) Geräte für Fernbedienung;

2. folgende elektrische Ausrüstungen:
a) Geräte für Auffinden und Messung von Strahlungen, insbesondere zur Verwendung bei
- der Schürfung von Erzen,
- der wissenschaftlichen und technischen Forschung,
- der Kontrolle von Reaktoren,
- dem Gesundheitsschutz,
b) Geräte für die Steuerung der Reaktoren,
c) Teilchenbeschleuniger mit geringer Energie bis 10 MeV.

VIII. Wirtschaftliche Gesichtspunkte der Energieerzeugung

1. Vergleichende theoretische und experimentelle Untersuchung der verschiedenen Reaktortypen.

2. Technisch-wirtschaftliche Untersuchung der Brennstoffzyklen.

ANHANG II
INDUSTRIEZWEIGE, AUF DIE IN ARTIKEL 41 DES VERTRAGS BEZUG GENOMMEN IST

1. Gewinnung von Uran- und Thoriumerzen

2. Konzentrierung dieser Erze

3. Chemische Aufbereitung und Raffinierung der Uran- und Thoriumkonzentrate

4. Aufbereitung der Kernbrennstoffe in jeglicher Form

5. Herstellung von Kernbrennstoffelementen

6. Herstellung von Uranhexafluorid

7. Erzeugung angereicherten Urans

8. Aufbereitung bestrahlter Brennstoffe zur Trennung aller oder eines Teils der darin enthaltenen Elemente

9. Herstellung von Reaktormoderatoren

10. Erzeugung von hafniumfreiem Zirkonium oder von Verbindungen hafniumfreien Zirkoniums

11. Kernreaktoren aller Typen und für jeglichen Zweck

12. Anlagen für die industrielle Aufbereitung radioaktiver Abfälle, die in Verbindung mit einer oder mehreren der in dieser Liste genannten Anlagen errichtet werden

13. Halbindustrielle Einrichtungen für die Vorbereitung des Baus von Anlagen, die unter die Ziffern 3 bis 10 fallen

ANHANG III
VERGÜNSTIGUNGEN, DIE DEN GEMEINSAMEN UNTERNEHMEN NACH ARTIKEL 48 DIESES VERTRAGS GEWÄHRT WERDEN KÖNNEN

1. a) Anerkennung des öffentlichen Interesses für den Erwerb von Grundstücken, die für die Errichtung der gemeinsamen Unternehmen erforderlich sind, nach dem einzelstaatlichen Recht
b) Anwendung des einzelstaatlichen Enteignungsverfahrens aus Gründen des öffentlichen Interesses zur Herbeiführung des Grundstückerwerbs in Fällen, in denen eine gütliche Einigung nicht zustande kommt

2. Lizenzerteilung durch Schiedsverfahren oder von Amts wegen nach Artikel 17 bis 23 dieses Vertrags

3. Befreiung von allen Abgaben und Gebühren für die Errichtung gemeinsamer Unternehmen und für die eingebrachten Einlagen

4. Befreiung von Abgaben und Gebühren beim Erwerb von Grundstücken sowie von allen Gebühren für die Umschreibung und die Eintragung

5. Befreiung von allen direkten Steuern, denen die gemeinsamen Unternehmen, ihr Vermögen, ihre Guthaben oder Einkünfte unterliegen könnten

6. Befreiung von allen Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung sowie von allen Ein- und Ausfuhrverboten und allen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen wirtschaftlicher oder fiskalischer Art für
a) wissenschaftliches und technisches Material, mit Ausnahme des Baumaterials und des Materials für Verwaltungszwecke
b) die Stoffe, die in dem gemeinsamen Unternehmen aufbereitet wurden oder dort aufbereitet werden sollen

7. Erleichterungen auf dem Gebiet des Devisenverkehrs nach Artikel 182 Absatz 6

8. Befreiung der im Dienste der gemeinsamen Unternehmen stehenden Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sowie ihrer Ehegatten und ihrer Familienmitglieder, für deren Unterhalt sie aufkommen, von Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen

ANHANG IV
LISTEN DER GÜTER UND ERZEUGNISSE, DIE DEN BESTIMMUNGEN DES KAPITELS 9 ÜBER DEN GEMEINSAMEN MARKT AUF DEM KERNGEBIET UNTERLIEGEN

Liste A1

Uranerze, deren Gehalt an natürlichem Uran gewichtsmäßig mehr als 5 v. H. beträgt

Pechblende, deren Gehalt an natürlichem Uran gewichtsmäßig mehr als 5 v. H. beträgt

Uranoxyd

Anorganische Verbindungen des natürlichen Urans außer Oxyd und Hexafluorid

Organische Verbindungen des natürlichen Urans

Natürliches Uran, roh oder bearbeitet

Plutoniumhaltige Legierungen

Organische oder anorganische Uranverbindungen, die mit organischen oder anorganischen Verbindungen des Uran 235 angereichert sind

Organische oder anorganische Verbindungen des Uran 233

Mit Uran 233 angereichertes Thorium

Organische oder anorganische Plutoniumverbindungen

Mit Plutonium angereichertes Uran

Mit Uran 235 angereichertes Uran

Legierungen, die mit Uran 235 angereichertes Uran oder Uran 233 enthalten

Plutonium

Uran 233

Uranhexafluorid

Monazit

Thoriumerze, die gewichtsmäßig mehr als 20 v. H. Thorium enthalten

Uran-Thorianit mit einem Thoriumgehalt von mehr als 20 v. H.

Thorium, roh oder bearbeitet

Thoriumoxyd

Anorganische Thoriumverbindungen außer Oxyd

Organische Thoriumverbindungen

Liste A2

Deuterium und seine Verbindungen (einschließlich des schweren Wassers), bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet

Schweres Paraffin, bei dem das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet

Mischungen und Lösungen, bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet

Kernreaktoren

Geräte für die Trennung der Uranisotope durch Gasdiffusion oder andere Verfahren

Geräte für die Erzeugung von Deuterium, seinen Verbindungen (einschließlich des schweren Wassers), seinen Derivaten sowie von deuteriumhaltigen Mischungen und Lösungen, bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet:
- Geräte, die mit Wasserelektrolyse arbeiten
- Geräte, die mit Destillation des Wassers, des flüssigen Wasserstoffs usw. arbeiten
- Geräte, die mit Isotopenaustausch zwischen Schwefelwasserstoff und Wasser als Funktion einer Temperaturänderung arbeiten
- Geräte, die mit anderen Techniken arbeiten

Eigens für die chemische Behandlung radioaktiver Stoffe konstruierte Geräte:
- Geräte für die Trennung bestrahlter Brennstoffe:
    - auf chemischem Weg (durch Lösungsmittel, Ausfällen, Ionenaustausch usw.)
    - auf physikalischem Weg (durch fraktionierte Destillation usw.)
- Geräte für die Behandlung der Abfälle
- Geräte für die Aufbereitung der Brennstoffe zur Wiederverwendung (recyclage)

Fahrzeuge, die eigens für den Transport von Erzeugnissen mit starker Radioaktivität konstruiert sind:
- Wagen und Loren zum Fahren auf Gleisen aller Spurweiten
- Lastkraftwagen
- Verladewagen mit Motoren
- Anhänger und Sattelanhänger sowie andere Fahrzeuge ohne Eigenantrieb

Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung für den Transport oder die Lagerung radioaktiver Stoffe

Künstliche radioaktive Isotope und ihre anorganischen oder organischen Verbindungen

Ferngesteuerte mechanische Greifer, die eigens für die Handhabung hochradioaktiver Stoffe konstruiert sind:
-mechanische Greifgeräte, fest oder beweglich, jedoch nicht mit der Hand führbar

Liste B

Lithiumerze und -konzentrate

Metalle nuklearer Qualität:
- Beryllium (Glucinium), roh
- Wismut, roh
- Niobium (Columbium), roh
- Zirkonium (hafniumfrei), roh
- Lithium, roh
- Aluminium, roh
-Kalzium, roh
- Magnesium, roh

Bortrifluorid

Wasserfreie Fluorwasserstoffsäure

Chlortrifluorid

Bromtrifluorid

Lithiumhydroxyd

Lithiumfluorid

Lithiumchlorid

Lithiumhydrid

Lithiumkarbonat

Berylliumoxy d (Glucin) nuklearer Qualität

Hitzebeständige Steine aus Berylliumoxyd nuklearer Qualität

Andere hitzebeständige Erzeugnisse aus Berylliumoxyd nuklearer Qualität

Künstlicher Graphit in Form von Blöcken oder Stäben mit einem Borgehalt von eins oder weniger zu einer Million und einem mikroskopischen Gesamtwirkungsquerschnitt für die Absorption thermischer Neutronen von 5 Millibarns/Atom oder weniger

Stabile Isotope, künstlich getrennt

Elektromagnetische Ionentrenner, einschließlich der Massenspektrographen und Massenspektrometer

Reaktorsimulatoren (Analogkalkulatoren besonderer Art)

Ferngesteuerte mechanische Greifer:
- für den Handgebrauch (d. h. mit der Hand führbar wie ein Werkzeug)

Pumpen für Metalle in flüssigem Zustand

Hochvakuumpumpen

Wärmeaustauscher, die eigens für eine Kernzentrale konstruiert sind

Strahlungsdetektorengeräte (und entsprechende Ersatzteile) einer der folgenden Typen, die eigens für den Nachweis oder die Messung nuklearer Strahlen wie der Alpha- und Betateilchen, der Gammastrahlung, der Neutronen und Protonen konstruiert sind oder diesen Zwecken angepasst werden können:
- Geigerzählrohre und Proportionalzählrohre
-Geräte für den Nachweis oder die Messung, die Geiger-Müller-Rohre oder Proportionalzählrohre enthalten
- Ionisationskammern
- Instrumente, die Ionisationskammern enthalten
- Geräte für den Nachweis oder die Messung von Strahlen bei der Schürfung nach Erzen, der Kontrolle der Reaktoren, der Luft, des Wassers und des Bodens
-Neutronendetektoren, bei denen Bor, Bortrifluorid, Wasserstoff oder ein spaltbares Element verwendet wird
- Geräte für den Nachweis oder die Messung mit Neutronendetektoren, bei denen Bor, Bortrifluorid, Wasserstoff oder ein spaltbares Element verwendet wird
- Szintillationskristalle, montiert oder mit Metalleinhüllung (feste Szintillatoren)
- Geräte für den Nachweis oder die Messung, die flüssige, feste oder gasförmige Szintillatoren enthalten
- Verstärker, die eigens für nukleare Messungen konstruiert sind, einschließlich der Linearverstärker, der Vorverstärker und der "Verteilerverstärker" (distributed amplifiers) und der Analysatoren (pulse height analysers)
- Koinzidenzgeräte zur Verwendung mit Strahlendetektoren
- Elektroskope und Elektrometer, einschließlich der Dosimeter (jedoch ausschließlich der Geräte für den Unterricht, der einfachen Elektroskope mit Metallblättchen, der Dosimeter, die eigens für die Verwendung mit medizinischen Röntgenapparaten konstruiert sind, sowie der elektrostatischen Meßgeräte)
- Instrumente, mit denen ein Strom schwächer als 1 Mikromikroampere gemessen werden kann
- Photovervielfacherröhren mit einer Photokathode, die mindestens 10 Mikroampere je Lumen ergibt, eine mittlere Verstärkung größer als 10 5 haben, sowie jedes andere System elektrischer Vervielfacher, das durch positive Ionen aktiviert wird
- "Skalers" und elektronische Integratoren für Strahlendetektoren

Zyklotrone, elektrostatische Generatoren des Typs "van de Graaf" oder "Cockroft und Walton", Linearbeschleuniger und andere "elektro-nukleare" Maschinen, mit denen ein Kernpartikel auf mehr als 1 MeV beschleunigt werden kann

Magnete, die eigens für die vorgenannten Maschinen und Geräte (Zyklotrone usw.) konstruiert sind

Beschleunigungsröhren und Röhren zum Fokussieren derjenigen Typen, die in Massenspektrometern und Massenspektrographen verwendet werden

Intensive elektronische Quellen positiver Ionen für eine Verwendung mit Teilchenbeschleunigern, Massenspektrometern und anderen Geräten derselben Art

Spiegelglas (Strahlenschutzglas):
- Gußglas (gegossenes oder gewalztes Flachglas) [auch bereits bei der Herstellung mit Drahteinlagen verstärkt oder überfangen], nur auf einer oder auf beiden Seiten geschliffen oder poliert, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Tafeln
- Gußglas (gegossen oder gewalzt) [geschliffen, poliert oder nicht] anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, oder gekrümmt, oder anderweitig bearbeitet (schräg abgeschnitten oder graviert usw.)
- Sicherheitsglas, auch bearbeitet, bestehend aus getempertem Glas oder aus zwei oder mehreren Glasschichten

Schutzanzüge gegen Bestrahlung oder radioaktive Verseuchung:
- aus Kunststoff
- aus Gummi
- aus imprägnierten oder mit einer Schutzschicht belegten Geweben:
    - für Männer
    - für Frauen

Diphenyl (wenn es sich tatsächlich um aromatischen Kohlenwasserstoff handelt: C6H5C6H5)

Triphenyl


Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II 1957 S.1014 ff., 1992 S. 1286, 1994 S. 2022, 1998 S.387, 2001 S. 1667 2003 S. 1410, 2008 S. 1036
Amtsblatt der Europäischen Union, 1999 Teil C Nr. 323 S. 2
Internationale Verträge, Europarecht (Sartorius II), C.H.Beck

Friedrich Berber, Völkerrecht Dokumentensammlung Band I, C.H.Beck
Dokument der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
SN 1247/1/01 REV 1
veröffentlicht vom Rat der Europäischen Union
© 9. März 2002- 1. Dezember 2009
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