ANHANG I
FORSCHUNGSGEBIET BETREFFEND DIE KERNENERGIE GEMÄSS
ARTIKEL 4 DES VERTRAGS
I. Rohstoffe
1. Verfahren für die Schürfung und den Abbau von Lagern, die Grundstoffe enthalten (Uran, Thorium und andere Erzeugnisse, die für die Kernenergie von besonderer Bedeutung sind).
2. Verfahren für die Konzentrierung dieser Stoffe und für die Umwandlung in technisch reine Verbindungen.
3. Verfahren für die Umwandlung dieser technisch reinen Verbindungen in Verbindungen und Metalle nuklearer Qualität.
4. Verfahren für die Umwandlung und die Verarbeitung dieser Verbindungen und Metalle - sowie von reinem oder an diese Verbindungen oder Metalle gebundenem Plutonium, Uran 235 oder 233 - in Brennstoffelemente durch die chemische, keramische oder Hüttenindustrie.
5. Verfahren für den Schutz dieser Brennstoffelemente gegen äußere Korrosions- oder Erosionsfaktoren.
6. Verfahren für die Erzeugung, Reinigung,
Verarbeitung und Aufbewahrung betreffend die übrigen besonderen Stoffe
auf dem Gebiet der Kernenergie, insbesondere:
a) Moderatoren, wie schweres Wasser, Graphit
nuklearer Qualität, Beryllium und Berylliumoxyd,
b) Konstruktionsmaterial, wie (hafniumfreies)
Zirkonium, Niobium, Lanthan, Titan, Beryllium und ihre Oxyde, Kohlenstoffverbindungen
und andere Verbindungen, die auf dem Gebiet der Kernenergie verwendet werden
können,
c) Kühlmittel, wie Helium, organische Thermofluide,
Natrium, Natriumkaliumlegierungen, Wismut, Bleiwismutlegierungen.
7. Verfahren für die Isotopentrennung:
a) von Uran,
b) von Stoffen in wägbaren Mengen, die für
die Kernenergieerzeugung gebraucht werden können, wie Lithium 6 und
7, Stickstoff 15, Bor 10,
c) von Isotopen, die in kleinen Mengen für
Forschungsarbeiten verwendet werden.
II. Angewandte Physik auf dem Gebiet der Kernenergie
1. Angewandte theoretische Physik:
a) Kernreaktionen mit geringer Energie, insbesondere
durch Neutronen hervorgerufene Reaktionen,
b) Spaltung,
c) Wechselwirkung von ionisierenden Strahlungen
und Photonen mit der Materie,
d) Festkörpertheorie,
e) Untersuchung über die Fusion, insbesondere
über das Verhalten eines ionisierten Plasmas unter Einwirkung elektromagnetischer
Kräfte und die Thermodynamik außergewöhnlich hoher Temperaturen.
2. Angewandte experimentelle Physik:
a) dieselben Sachgebiete wie unter Ziffer 1,
b) Untersuchung der Eigenschaften der Transurane,
die für die Kernenergie von Bedeutung sind.
3. Berechnung der Reaktoren:
a) makroskopische Neutronentheorie,
b) experimentelle Neutronenmessungen: exponentielle
und kritische Messungen,
c) thermodynamische Berechnungen und Berechnungen
über die Beständigkeit der Stoffe,
d) entsprechende experimentelle Messungen,
e) Kinetik der Reaktoren, Problem der Kontrolle
ihres Betriebes und entsprechende Versuche,
f) Berechnungen über den Strahlenschutz
und entsprechende Versuche.
III. Physikalische Chemie der Reaktoren
1. Untersuchung der physikalischen und chemischen
Strukturänderungen und der Wandlung der technischen Eigenschaften
verschiedener Stoffe in den Reaktoren:
a) unter Hitzewirkung,
b) bei Berührung, aufgrund der Art der Stoffe,
c) durch mechanische Wirkung.
2. Untersuchung der Zersetzung und anderer Wirkungen,
die durch Bestrahlung hervorgerufen werden:
a) bei den Brennstoffelementen,
b) beim Konstruktionsmaterial und bei den Kühlmitteln,
c) bei den Moderatoren.
3. Analytische Chemie und physikalische Chemie der Reaktorbestandteile.
4. Physikalische Chemie der homogenen Reaktoren: Radiochemie, Korrosion.
IV. Behandlung der radioaktiven Stoffe
1. Verfahren für die Gewinnung von Plutonium und Uran 233 aus bestrahlten Brennstoffen, gegebenenfalls Rückgewinnung von Uran oder Thorium.
2. Chemie und Metallurgie des Plutoniums.
3. Verfahren für Gewinnung und Chemie der anderen Transurane.
4. Verfahren für Gewinnung und Chemie verwertbarer
Radioisotope:
a) Spaltprodukte,
b) mittels Bestrahlung gewonnener Radioisotope.
5. Konzentrierung und Aufbewahrung der unbrauchbaren radioaktiven Abfälle.
V. Verwendung der Radioelemente
Als Bestrahlungselemente oder als Spürelemente:
a) in Industrie und Wissenschaft,
b) in Therapie und Biologie,
c) in der Landwirtschaft.
VI. Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der Strahlungen auf Lebewesen
1. Untersuchung über Auffindung und Messung schädlicher Strahlungen.
2. Untersuchung geeigneter Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen sowie der entsprechenden Sicherheitsnormen.
3. Untersuchung über Therapie gegen Strahlenwirkungen.
VII. Ausrüstungen
Untersuchungen über die Herstellung und
Verbesserung von besonderen Ausrüstungen für Reaktoren und für
sämtliche Forschungs- und industriellen Anlagen, die für die
vorstehend erwähnten Forschungen erforderlich sind, z. B.:
1. folgende mechanische Ausrüstungen:
a) Pumpen für besondere Flüssigkeiten,
b) Wärmeaustauscher,
c) Apparate für kernphysikalische Forschung
(wie z. B. Selektoren für Neutronengeschwindigkeiten),
d) Geräte für Fernbedienung;
2. folgende elektrische Ausrüstungen:
a) Geräte für Auffinden und Messung
von Strahlungen, insbesondere zur Verwendung bei
- der Schürfung von Erzen,
- der wissenschaftlichen und technischen Forschung,
- der Kontrolle von Reaktoren,
- dem Gesundheitsschutz,
b) Geräte für die Steuerung der Reaktoren,
c) Teilchenbeschleuniger mit geringer Energie
bis 10 MeV.
VIII. Wirtschaftliche Gesichtspunkte der Energieerzeugung
1. Vergleichende theoretische und experimentelle Untersuchung der verschiedenen Reaktortypen.
2. Technisch-wirtschaftliche Untersuchung der Brennstoffzyklen.
ANHANG II
INDUSTRIEZWEIGE, AUF DIE IN ARTIKEL 41 DES VERTRAGS
BEZUG GENOMMEN IST
1. Gewinnung von Uran- und Thoriumerzen
2. Konzentrierung dieser Erze
3. Chemische Aufbereitung und Raffinierung der Uran- und Thoriumkonzentrate
4. Aufbereitung der Kernbrennstoffe in jeglicher Form
5. Herstellung von Kernbrennstoffelementen
6. Herstellung von Uranhexafluorid
7. Erzeugung angereicherten Urans
8. Aufbereitung bestrahlter Brennstoffe zur Trennung aller oder eines Teils der darin enthaltenen Elemente
9. Herstellung von Reaktormoderatoren
10. Erzeugung von hafniumfreiem Zirkonium oder von Verbindungen hafniumfreien Zirkoniums
11. Kernreaktoren aller Typen und für jeglichen Zweck
12. Anlagen für die industrielle Aufbereitung radioaktiver Abfälle, die in Verbindung mit einer oder mehreren der in dieser Liste genannten Anlagen errichtet werden
13. Halbindustrielle Einrichtungen für die Vorbereitung des Baus von Anlagen, die unter die Ziffern 3 bis 10 fallen
ANHANG III
VERGÜNSTIGUNGEN, DIE DEN GEMEINSAMEN UNTERNEHMEN
NACH ARTIKEL 48 DIESES VERTRAGS GEWÄHRT WERDEN KÖNNEN
1. a) Anerkennung des öffentlichen Interesses
für den Erwerb von Grundstücken, die für die Errichtung
der gemeinsamen Unternehmen erforderlich sind, nach dem einzelstaatlichen
Recht
b) Anwendung des einzelstaatlichen Enteignungsverfahrens
aus Gründen des öffentlichen Interesses zur Herbeiführung
des Grundstückerwerbs in Fällen, in denen eine gütliche
Einigung nicht zustande kommt
2. Lizenzerteilung durch Schiedsverfahren oder von Amts wegen nach Artikel 17 bis 23 dieses Vertrags
3. Befreiung von allen Abgaben und Gebühren für die Errichtung gemeinsamer Unternehmen und für die eingebrachten Einlagen
4. Befreiung von Abgaben und Gebühren beim Erwerb von Grundstücken sowie von allen Gebühren für die Umschreibung und die Eintragung
5. Befreiung von allen direkten Steuern, denen die gemeinsamen Unternehmen, ihr Vermögen, ihre Guthaben oder Einkünfte unterliegen könnten
6. Befreiung von allen Zöllen und Abgaben
gleicher Wirkung sowie von allen Ein- und Ausfuhrverboten und allen Ein-
und Ausfuhrbeschränkungen wirtschaftlicher oder fiskalischer Art für
a) wissenschaftliches und technisches Material,
mit Ausnahme des Baumaterials und des Materials für Verwaltungszwecke
b) die Stoffe, die in dem gemeinsamen Unternehmen
aufbereitet wurden oder dort aufbereitet werden sollen
7. Erleichterungen auf dem Gebiet des Devisenverkehrs nach Artikel 182 Absatz 6
8. Befreiung der im Dienste der gemeinsamen Unternehmen stehenden Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sowie ihrer Ehegatten und ihrer Familienmitglieder, für deren Unterhalt sie aufkommen, von Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen
ANHANG IV
LISTEN DER GÜTER UND ERZEUGNISSE, DIE DEN
BESTIMMUNGEN DES KAPITELS 9 ÜBER DEN GEMEINSAMEN MARKT AUF DEM KERNGEBIET
UNTERLIEGEN
Liste A1
Uranerze, deren Gehalt an natürlichem Uran gewichtsmäßig mehr als 5 v. H. beträgt
Pechblende, deren Gehalt an natürlichem Uran gewichtsmäßig mehr als 5 v. H. beträgt
Uranoxyd
Anorganische Verbindungen des natürlichen Urans außer Oxyd und Hexafluorid
Organische Verbindungen des natürlichen Urans
Natürliches Uran, roh oder bearbeitet
Plutoniumhaltige Legierungen
Organische oder anorganische Uranverbindungen, die mit organischen oder anorganischen Verbindungen des Uran 235 angereichert sind
Organische oder anorganische Verbindungen des Uran 233
Mit Uran 233 angereichertes Thorium
Organische oder anorganische Plutoniumverbindungen
Mit Plutonium angereichertes Uran
Mit Uran 235 angereichertes Uran
Legierungen, die mit Uran 235 angereichertes Uran oder Uran 233 enthalten
Plutonium
Uran 233
Uranhexafluorid
Monazit
Thoriumerze, die gewichtsmäßig mehr als 20 v. H. Thorium enthalten
Uran-Thorianit mit einem Thoriumgehalt von mehr als 20 v. H.
Thorium, roh oder bearbeitet
Thoriumoxyd
Anorganische Thoriumverbindungen außer Oxyd
Organische Thoriumverbindungen
Liste A2
Deuterium und seine Verbindungen (einschließlich des schweren Wassers), bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet
Schweres Paraffin, bei dem das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet
Mischungen und Lösungen, bei denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig 1 : 5000 überschreitet
Kernreaktoren
Geräte für die Trennung der Uranisotope durch Gasdiffusion oder andere Verfahren
Geräte für die Erzeugung von Deuterium,
seinen Verbindungen (einschließlich des schweren Wassers), seinen
Derivaten sowie von deuteriumhaltigen Mischungen und Lösungen, bei
denen das Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen zahlenmäßig
1 : 5000 überschreitet:
- Geräte, die mit Wasserelektrolyse arbeiten
- Geräte, die mit Destillation des Wassers,
des flüssigen Wasserstoffs usw. arbeiten
- Geräte, die mit Isotopenaustausch zwischen
Schwefelwasserstoff und Wasser als Funktion einer Temperaturänderung
arbeiten
- Geräte, die mit anderen Techniken arbeiten
Eigens für die chemische Behandlung radioaktiver
Stoffe konstruierte Geräte:
- Geräte für die Trennung bestrahlter
Brennstoffe:
- auf chemischem Weg (durch
Lösungsmittel, Ausfällen, Ionenaustausch usw.)
- auf physikalischem Weg (durch
fraktionierte Destillation usw.)
- Geräte für die Behandlung der Abfälle
- Geräte für die Aufbereitung der Brennstoffe
zur Wiederverwendung (recyclage)
Fahrzeuge, die eigens für den Transport von
Erzeugnissen mit starker Radioaktivität konstruiert sind:
- Wagen und Loren zum Fahren auf Gleisen aller
Spurweiten
- Lastkraftwagen
- Verladewagen mit Motoren
- Anhänger und Sattelanhänger sowie
andere Fahrzeuge ohne Eigenantrieb
Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung für den Transport oder die Lagerung radioaktiver Stoffe
Künstliche radioaktive Isotope und ihre anorganischen oder organischen Verbindungen
Ferngesteuerte mechanische Greifer, die eigens
für die Handhabung hochradioaktiver Stoffe konstruiert sind:
-mechanische Greifgeräte, fest oder beweglich,
jedoch nicht mit der Hand führbar
Liste B
Lithiumerze und -konzentrate
Metalle nuklearer Qualität:
- Beryllium (Glucinium), roh
- Wismut, roh
- Niobium (Columbium), roh
- Zirkonium (hafniumfrei), roh
- Lithium, roh
- Aluminium, roh
-Kalzium, roh
- Magnesium, roh
Bortrifluorid
Wasserfreie Fluorwasserstoffsäure
Chlortrifluorid
Bromtrifluorid
Lithiumhydroxyd
Lithiumfluorid
Lithiumchlorid
Lithiumhydrid
Lithiumkarbonat
Berylliumoxy d (Glucin) nuklearer Qualität
Hitzebeständige Steine aus Berylliumoxyd nuklearer Qualität
Andere hitzebeständige Erzeugnisse aus Berylliumoxyd nuklearer Qualität
Künstlicher Graphit in Form von Blöcken oder Stäben mit einem Borgehalt von eins oder weniger zu einer Million und einem mikroskopischen Gesamtwirkungsquerschnitt für die Absorption thermischer Neutronen von 5 Millibarns/Atom oder weniger
Stabile Isotope, künstlich getrennt
Elektromagnetische Ionentrenner, einschließlich der Massenspektrographen und Massenspektrometer
Reaktorsimulatoren (Analogkalkulatoren besonderer Art)
Ferngesteuerte mechanische Greifer:
- für den Handgebrauch (d. h. mit der Hand
führbar wie ein Werkzeug)
Pumpen für Metalle in flüssigem Zustand
Hochvakuumpumpen
Wärmeaustauscher, die eigens für eine Kernzentrale konstruiert sind
Strahlungsdetektorengeräte (und entsprechende
Ersatzteile) einer der folgenden Typen, die eigens für den Nachweis
oder die Messung nuklearer Strahlen wie der Alpha- und Betateilchen, der
Gammastrahlung, der Neutronen und Protonen konstruiert sind oder diesen
Zwecken angepasst werden können:
- Geigerzählrohre und Proportionalzählrohre
-Geräte für den Nachweis oder die Messung,
die Geiger-Müller-Rohre oder Proportionalzählrohre enthalten
- Ionisationskammern
- Instrumente, die Ionisationskammern enthalten
- Geräte für den Nachweis oder die
Messung von Strahlen bei der Schürfung nach Erzen, der Kontrolle der
Reaktoren, der Luft, des Wassers und des Bodens
-Neutronendetektoren, bei denen Bor, Bortrifluorid,
Wasserstoff oder ein spaltbares Element verwendet wird
- Geräte für den Nachweis oder die
Messung mit Neutronendetektoren, bei denen Bor, Bortrifluorid, Wasserstoff
oder ein spaltbares Element verwendet wird
- Szintillationskristalle, montiert oder mit
Metalleinhüllung (feste Szintillatoren)
- Geräte für den Nachweis oder die
Messung, die flüssige, feste oder gasförmige Szintillatoren enthalten
- Verstärker, die eigens für nukleare
Messungen konstruiert sind, einschließlich der Linearverstärker,
der Vorverstärker und der "Verteilerverstärker" (distributed
amplifiers) und der Analysatoren (pulse height analysers)
- Koinzidenzgeräte zur Verwendung mit Strahlendetektoren
- Elektroskope und Elektrometer, einschließlich
der Dosimeter (jedoch ausschließlich der Geräte für den
Unterricht, der einfachen Elektroskope mit Metallblättchen, der Dosimeter,
die eigens für die Verwendung mit medizinischen Röntgenapparaten
konstruiert sind, sowie der elektrostatischen Meßgeräte)
- Instrumente, mit denen ein Strom schwächer
als 1 Mikromikroampere gemessen werden kann
- Photovervielfacherröhren mit einer Photokathode,
die mindestens 10 Mikroampere je Lumen ergibt, eine mittlere Verstärkung
größer als 10 5 haben, sowie jedes andere System elektrischer
Vervielfacher, das durch positive Ionen aktiviert wird
- "Skalers" und elektronische Integratoren für
Strahlendetektoren
Zyklotrone, elektrostatische Generatoren des Typs "van de Graaf" oder "Cockroft und Walton", Linearbeschleuniger und andere "elektro-nukleare" Maschinen, mit denen ein Kernpartikel auf mehr als 1 MeV beschleunigt werden kann
Magnete, die eigens für die vorgenannten Maschinen und Geräte (Zyklotrone usw.) konstruiert sind
Beschleunigungsröhren und Röhren zum Fokussieren derjenigen Typen, die in Massenspektrometern und Massenspektrographen verwendet werden
Intensive elektronische Quellen positiver Ionen für eine Verwendung mit Teilchenbeschleunigern, Massenspektrometern und anderen Geräten derselben Art
Spiegelglas (Strahlenschutzglas):
- Gußglas (gegossenes oder gewalztes Flachglas)
[auch bereits bei der Herstellung mit Drahteinlagen verstärkt oder
überfangen], nur auf einer oder auf beiden Seiten geschliffen oder
poliert, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Tafeln
- Gußglas (gegossen oder gewalzt) [geschliffen,
poliert oder nicht] anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,
oder gekrümmt, oder anderweitig bearbeitet (schräg abgeschnitten
oder graviert usw.)
- Sicherheitsglas, auch bearbeitet, bestehend
aus getempertem Glas oder aus zwei oder mehreren Glasschichten
Schutzanzüge gegen Bestrahlung oder radioaktive
Verseuchung:
- aus Kunststoff
- aus Gummi
- aus imprägnierten oder mit einer Schutzschicht
belegten Geweben:
- für Männer
- für Frauen
Diphenyl (wenn es sich tatsächlich um aromatischen Kohlenwasserstoff handelt: C6H5C6H5)
Triphenyl